Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen, Videografie, Videoaufnahmen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

AGB, Stand 01.12.2016, Version 1.0

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Golden Elephant Wedding Photography bzw. Daniel Gossmann Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

„Fotos und Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Golden Elephant Wedding Photography bzw. Daniel Gossmann Photography hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos mit oder ohne Tonaufnahmen etc.)

 

  1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Golden Elephant Wedding Photography bzw. Daniel Gossmann Photography (nachstehend GE genannt), vertreten durch Herrn

Daniel Gossmann
Feldgasse 5/2/9
2485 Wimpassing a.d.L.
Österreich

Telefon:   +43699 11 09 15 94
Email:       [email protected]
Web:        www.golden-elephant.at

 

  1. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber aufgrund einer Terminanfrage stellt für GE keine verbindliche Reservierung des Termins dar. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von GE durch den Auftraggeber zustande. Diese muss in schriftlicher Form, vorzugsweise per Email, erfolgen. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber GE ohne vorhergehendes Angebot von GE stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von GE akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos und Videos gilt das vereinbarte Honorar gem. schriftlich übermitteltem Angebot. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

GE bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage / Videografie per E-Mail. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen unter Umständen auch per E-Mail zu erhalten.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion zusätzliche Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. GE behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet. Dieses Honorar wird ebenfalls im Angebot aufgeführt.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann GE eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann GE auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

GE ist nicht verpflichtet, Beratungstermine oder Vorbesprechungstermine wahrzunehmen. Im Angebot sind ausschließlich die explizit aufgeführten Leistungen enthalten. Alle darüber hinausgehenden Leistungen und Zeiten werden separat in Rechnung gestellt.

 

  1. Stornobedingungen

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, ist ein Ausfallhonorar wie folgt an GE zu zahlen:

Stornierung ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung: 30%
Stornierung bis sechs Monate vor dem Termin: 50%
Stornierung bis zwei Monate vor dem Termin: 70%

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, Videodateien etc.) Eigentum von GE.

 

  1. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von GE ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie und Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. GE wählt eigenständig die Fotos und Videos aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden und ist nicht an eine bestimmte Anzahl gebunden. Der Auftraggeber erhält die Fotos im Bildformat JPG und die Videos im gängigen Videoformat, die Originaldateien (RAW-Aufnahmen und Rohvideodateien sowie die Videoaufnahmen im vollen Umfang) verbleiben bei GE.

GE ist nicht verpflichtet, das Video mit Tonaufnahmen zu erstellen. Die Hintergrundmusik beinhaltet lizenzierte Musik vom Anbieter „Artlist“. Charthits werden aufgrund von Urheberrechten vollständig ausgeschlossen und dürfen von GE nicht verwendet werden.

GE verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild- und Videomaterials.

 

  1. Gewährleistung/Haftung

Gegen GE gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens GE verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von GE) GE zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von GE kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

GE haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos und Videos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet GE keinen Ersatz.

GE ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, Videoproduzenten etc. zu beauftragen. GE ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

GE haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos und Videos bzw. des Werkes schriftlich bei GE geltend zu machen. Danach gelten die Fotos und Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos und Videos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch GE beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei der Buchung von Fotobüchern haftet die von GE ausgewählte Produktionsfirma für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos im Rahmen ihrer Garantieleistungen. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt GE keine Haftung.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich GE schriftlich mitzuteilen. GE wird mit der Produktionsfirma unverzüglich in Kontakt treten und sich um eine Lösung bemühen.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

  1. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei GE. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei GE.

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gekürzt und in Normallettern, unmittelbar bei den Fotos und Videos und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: „www.golden-elephant.at“.

Dies gilt auch dann, wenn das Foto und Video nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG.

Jede Veränderung der Fotos und Videos bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos und Videos nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an GE zum Auftraggeber über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der GE bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch GE.

Der Auftraggeber darf die von GE gelieferten Fotos und Videos nicht technisch verändern bzw. den Stil von GE verschleiern. Dies gilt insbesondere bei Veröffentlichung der Fotos und Videos im Internet.

GE darf die Fotos und Videos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Facebook, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Darüber hinaus erteilen der/die Auftraggeber GE das ausdrückliche Einverständnis, die von GE hergestellten Fotos und Videos auch für Partnerfirmen von GE zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen wie Hochzeit.ai, Branding Identity und andere vergleichbare Partner. Diese Partnerfirmen dürfen die Fotos und Videos im Rahmen ihrer Dienstleistungen, insbesondere zur Erstellung von personalisierten Produkten, Marketingmaterialien oder anderen kreativen Inhalten, verwenden. Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis.

 

  1. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an GE bekanntgegeben werden, ist GE berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Kommunikationsmaßnahmen seitens GE zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Weitere Details sind sie in der Datenschutzerklärung.

 

  1. Besondere Vereinbarungen für externe Terminabsprachen

Termine mit externen Dritten (Pfarrern, Hochzeitsplaner, Veranstaltern etc.) sind nicht Bestandteil unserer Dienstleistungen. Solche Termine sind vom Auftraggeber selbst zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen. GE wird nicht an diesen Terminen teilnehmen und übernimmt keine Verantwortung für Terminabsprachen, -änderungen oder -ausfälle, die durch externe Dritte verursacht werden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s rechtsunwirksam sein oder während der Laufzeit unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB’s nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unverzüglich nach Kenntnis dieser Rechtsunwirksamkeit die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die rechtswirksam zum selben oder möglichst ähnlichen wirtschaftlichen Ziel wie die rechtsunwirksame Bestimmung führt.

 

  1. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, 2485 Wimpassing. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen das Landesgericht Eisenstadt.

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